Stiftungsvermögen
§ 4
Der Privatstiftung muß ein Vermögen im Wert von mindestens 70 000 Euro gewidmet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Stiftungsvermögen
§ 4
Der Privatstiftung muß ein Vermögen im Wert von mindestens 70 000 Euro gewidmet werden.
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