Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1 TKV
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.1.1994 bis 05.09.2012 (BGBl. Nr. 890/1993)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Kettfaden
Einlagestoff
Bindeschuß
Färbemittel