II. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER
Anmeldung
§ 11.
Ein Muster ist beim Patentamt schriftlich zum Schutz anzumelden. Als Anmeldetag gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
II. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER
Anmeldung
§ 11.
Ein Muster ist beim Patentamt schriftlich zum Schutz anzumelden. Als Anmeldetag gilt der Tag des Einlangens der Anmeldung beim Patentamt.
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