vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 17 GSchG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1991

§ 17

Die Ansprüche der Geschworenen und Schöffen auf Gebühren sind im Gebührenanspruchsgesetz 1975 geregelt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)