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§ 46 DSt 1990

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Sechster Abschnitt

Rechtsmittelverfahren

§ 46

Erkenntnisse des Disziplinarrats können mit dem Rechtsmittel der Berufung, Beschlüsse, auch solche über die Höhe der Kosten nach § 41, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden. Zur Entscheidung über die Rechtsmittel ist der Oberste Gerichtshof berufen.

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