Kosten
§ 4e.
Der Verein hat der betroffenen Person, soweit dadurch die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird,
- 1. für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 75 Euro,
- 2. für die Registrierung einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 10 Euro,
- 3. für die Registrierung des Eintritts des Vorsorgefalls bei einer Vorsorgevollmacht den Betrag von 10 Euro,
- 4. für die Errichtung einer Erwachsenenvertreter-Verfügung oder einer Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung den Betrag von 50 Euro,
- 5. für die Registrierung einer Erwachsenenvertreter-Verfügung oder einer Vereinbarung über die gewählte Erwachsenenvertretung den Betrag von 10 Euro,
- 6. für die Registrierung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung den Betrag von 50 Euro und
- 7. für die Vornahme eines Hausbesuchs im Zuge einer der in den Z 1 bis 6 genannten Handlungen einen Zuschlag von 25 Euro,
jeweils zuzüglich allfälliger Barauslagen für die Registrierung in Rechnung zu stellen.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Gesetzesnummer
10002937
Dokumentnummer
NOR40192781
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