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Artikel 18 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Finnland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1988

Artikel 18

Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Helsinki auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.

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