Artikel 56
Ist der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware festgesetzt, so bestimmt er sich im Zweifel nach dem Nettogewicht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 56
Ist der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware festgesetzt, so bestimmt er sich im Zweifel nach dem Nettogewicht.
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