TEIL III
VERFAHREN
Ersuchen und Unterlagen
Artikel 24
(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2) Dem Ersuchen sind anzuschließen:
- 1. eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) des Urteils;
- 2. eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
- 3. möglichst genaue Angaben über den Verurteilten, seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;
- 4. eine Bestätigung über die anzurechnenden Haftzeiten;
- 5. ein mit dem Verurteilten aufgenommenes Protokoll, aus dem sich seine Zustimmung ergibt;
- 6. weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.
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