Artikel 2
Jeder Vertragsstaat bedroht die in Artikel 1 genannten Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 2
Jeder Vertragsstaat bedroht die in Artikel 1 genannten Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.
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