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Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)
Kurztitel
Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 406/1985
Inkrafttretensdatum
01.11.1985
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen
StF: BGBl. Nr. 406/1985 (NR: GP XVI RV 354 AB 532 S. 75 . BR: AB 2945 S. 456 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. August 1985 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 20 am 1. November 1985 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen, von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern,
sind wie folgt übereingekommen:
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