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Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1985

§ 0

Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)

Kurztitel

Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 406/1985

Inkrafttretensdatum

01.11.1985

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen

StF: BGBl. Nr. 406/1985 (NR: GP XVI RV 354 AB 532 S. 75 . BR: AB 2945 S. 456 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. August 1985 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 20 am 1. November 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen, von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern,

sind wie folgt übereingekommen:

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