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Artikel 20 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1985

Ratifikation; Inkrafttreten

Artikel 20

Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Oslo auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.

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