Ratifikation; Inkrafttreten
Artikel 20
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Oslo auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)