§ 0
Auslieferung (Slowenien)
Kurztitel
Auslieferung (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 546/1983
Inkrafttretensdatum
01.11.1993
Beachte
Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 714/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
StF: BGBl. Nr. 546/1983 (NR: GP XV RV 1108 AB 1433 S. 146 . BR: AB 2662 S. 432 .)
Änderung
BGBl. Nr. 714/1993 (NR: GP XVIII RV 734 AB 1055 S. 118 . BR: AB 4535 S. 570 )
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 39 Abs. 1 am 1. Jänner 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,
von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:
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