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Artikel 92 EPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2007

Artikel 92

Erstellung des europäischen Recherchenberichts

Das Europäische Patentamt erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der Ausführungsordnung einen europäischen Recherchenbericht zu der europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage der Patentansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der vorhandenen Zeichnungen.

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