Artikel 38
Eigene Mittel der Organisation
Eigene Mittel der Organisation sind:
- a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;
- b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.
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