vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 38 EPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.12.2007

Artikel 38

Eigene Mittel der Organisation

Eigene Mittel der Organisation sind:

  1. a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;
  2. b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)