Artikel 15
Organe im Verfahren
Im Europäischen Patentamt werden für die Durchführung der in diesem Übereinkommen vorgeschriebenen Verfahren gebildet:
- a) eine Eingangsstelle;
- b) Recherchenabteilungen;
- c) Prüfungsabteilungen;
- d) Einspruchsabteilungen;
- e) eine Rechtsabteilung;
- f) Beschwerdekammern;
- g) eine Große Beschwerdekammer.
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