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Artikel 20 Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Luxemburg)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.1975

Artikel 20

(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren und die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen.

(2) Es wird am sechzigsten Tage nach dem Tag, an dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattfinden wird, in Kraft treten.

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