Rechtsmittel
§ 58
Gegen die Bestimmung der Gebühr kann nur der Geschworene oder Schöffe die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben.
Rechtsmittel
§ 58
Gegen die Bestimmung der Gebühr kann nur der Geschworene oder Schöffe die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erheben.