§ 346.
Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 346.
Der Ausspruch über die Strafe kann in den im § 283 angeführten Fällen mit Berufung angefochten werden.
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