vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 24 Auslieferung (Australien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.2.1975

ARTIKEL 24

Dieser Vertrag findet auf strafbare Handlungen Anwendung, die am oder nach dem Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages, mutmaßlich oder tatsächlich, begangen worden sind oder begangen werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)