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§ 79 StGB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Tötung eines Kindes bei der Geburt

§ 79.

Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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