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§ 63 StGB

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1975

Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge

§ 63.

Die österreichischen Strafgesetze gelten auch für Taten, die auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden sind, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.

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