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Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- u Handelssachen P (Vereinigtes Königreich)
Kurztitel
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- u Handelssachen P (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 453/1971
Inkrafttretensdatum
24.12.1971
Langtitel
PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 14. JULI 1961 IN WIEN UNTERZEICHNETEN VERTRAGES ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN *)
StF: BGBl. Nr. 453/1971 (NR: GP XII RV 131 AB 524 S. 49 . BR: S. 303.)
Sonstige Textteile
Nachdem das am 6. März 1970 in London unterzeichnete Protokoll zur Abänderung des am 14. Juli 1961 in Wien unterzeichneten Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 9. September 1971
Ratifikationstext
Das vorstehende Protokoll ist gemäß seinem Artikel 2 am 24. Dezember 1971 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (in der Folge als „Ihre Britannische Majestät“ bezeichnet),
Vom Wunsche geleitet, den von den Hohen Vertragschließenden Parteien am 14. Juli 1961 zu Wien unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (in der Folge als „Vertrag“ bezeichnet) zu ergänzen,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Protokoll abzuschließen, und hiefür als ihre Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
Die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen sind:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 224/1962
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