Ausbildung und Fortbildung
§ 11.
Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat für die fachliche Ausbildung und Fortbildung der Bewährungshelfer zu sorgen.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2023
Gesetzesnummer
10002137
Dokumentnummer
NOR40202586
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