Unzulässigkeit ärztlicher Experimente
§ 67
Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Unzulässigkeit ärztlicher Experimente
§ 67
Die Vornahme eines ärztlichen Experimentes an einem Strafgefangenen ist auch dann unzulässig, wenn der Strafgefangene dazu seine Einwilligung erteilt.
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