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Artikel 1 Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.2.1969

Artikel 1

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 190/1967) von Portugal ratifiziert worden und gemäß seinem Artikel 8 zweiter Absatz am 3. Feber 1969 für Portugal in Kraft getreten.

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