§ 2
Die auf Grund des Übereinkommens auszustellende Unterzeichnungsbestätigung (Apostille) hat das aus der Anlage ersichtliche Aussehen und ist in deutscher Sprache auszufüllen.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2017
Gesetzesnummer
10002119
Dokumentnummer
NOR12027809
alte Dokumentnummer
N2196818689R
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