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§ 2 Anbringen von Freistempelabdrucken zur Entrichtung von Gerichtsgebühren
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.3.2001 bis 31.12.2001 (BGBl. I Nr. 131/2001)
aktuell keine Fassung in Kraft
11.4.1985 bis 28.02.2001 (BGBl. Nr. 136/1985)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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