§ 56.
Der beschuldigte Patentanwalt hat das Recht, binnen einer Woche nach Zustellung des Verweisungsbeschlusses (§ 58 Abs. 2, § 65 Abs. 1 und 2) zwei Mitglieder des Disziplinarrates ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2023
Gesetzesnummer
10002093
Dokumentnummer
NOR40152806
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)