Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
§ 132.
§ 275 UGB über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
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§ 275 UGB über die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt sinngemäß.
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