Artikel 1
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, von den Niederlanden ratifiziert worden.
Das Übereinkommen ist für die Niederlande am 14. Dezember 1962 in Kraft getreten.
Die Regierung der Niederlande hat erklärt, der in dem Übereinkommen verwendete Ausdruck "Mutterland" bedeute, soweit es die Niederlande betrifft, "europäisches Gebiet".
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