vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14 Vollstreckung von Unterhaltstiteln (BR Jugoslawien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.1992

Artikel 14

Dieses Abkommen wird ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden werden in Belgrad ausgetauscht werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)