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§ 22 AnerbG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.5.2019

1. zu Abs. 1: Da das Anerbengesetz am 6. 6. 1958 kundgemacht worden ist, ist es mit 7. 9. 1958 in Kraft getreten. 2. zu Abs. 2: siehe die V, BGBl. Nr. 200/1958

Inkrafttreten und Außerkrafttreten.

§ 22.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Ablauf von drei Monaten nach seiner Kundmachung in Kraft. Es gilt nicht für Erbfälle, in denen der Tod des Verstorbenen oder der Tatbestand der Nacherbfolge nach § 10 des Bundesgesetzes vom 21. März 1947, BGBl. Nr. 85, vor seinem Wirksamwerden eingetreten ist oder in denen, im Fall einer letztwilligen Verfügung aus der Zeit vor seinem Wirksamwerden, die nicht bereits eine Erklärung im Sinne des § 8 Abs. 6 (§ 9 Abs. 1 letzter Satz) enthält, der letztwillig Verfügende nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes letztwillig eine solche Erklärung abgibt; örtlichen Gewohnheiten über die Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe im Erbweg wird jedoch kein Abbruch getan.

(2) Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Verordnungen können von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit dem Wirksamwerden dieses Bundesgesetzes in Kraft.

(3) §§ 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17 und 18 in der Fassung des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 (ErbRÄG 2015), BGBl. I Nr. 87/2015, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(4) §§ 5, 13 und 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, treten mit 1. August 2018 in Kraft.

(5) § 1, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/2019 treten mit 1. Juni 2019 in Kraft. Die §§ 1 und 3 sind anzuwenden, wenn der Eigentümer des Erbhofs nach dem 31. Mai 2019 verstorben ist.

1. zu Abs. 1: Da das Anerbengesetz am 6. 6. 1958 kundgemacht worden ist, ist es mit 7. 9. 1958 in Kraft getreten.

2. zu Abs. 2: siehe die V, BGBl. Nr. 200/1958

Schlagworte

Erbanfall, Substitution, Testament, Kodizill, Brauch, Sitte, Übung

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2023

Gesetzesnummer

10001969

Dokumentnummer

NOR40214093

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