Artikel 12
Artikel 12.
Der Aussteller haftet für die Zahlung des Schecks. Jeder Vermerk, durch den er diese Haftung ausschließt, gilt als nicht geschrieben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Der Aussteller haftet für die Zahlung des Schecks. Jeder Vermerk, durch den er diese Haftung ausschließt, gilt als nicht geschrieben.
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