ERSTER ABSCHNITT.
Ausstellung und Form des Schecks.
Artikel 1
Artikel 1.
Der Scheck enthält:
- 1. die Bezeichnung als Scheck im Text der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
- 2. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
- 3. den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
- 4. die Angabe des Zahlungsortes;
- 5. die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
- 6. die Unterschrift des Ausstellers.
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