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§ 19 Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen
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13.10.1945 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Beendigung
Unwirksamkeit
Bewilligungspflicht