Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 4 Auslieferung von Verbrechern - Zusatzerklärung (Belgien)
aktuell keine Fassung in Kraft
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08.1.1931 bis 16.08.2018 (BGBl. Nr. 357/1930)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.