Artikel 1
Die Republik Paraguay hat laut einer Note ihres Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten vom 30. November 1928 den Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen von Montevideo vom 11. Jänner 1889, betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst (B. G. Bl. Nr. 75 von 1924), anerkannt. Damit ist das Übereinkommen im Verhältnisse zwischen den Republiken Österreich und Paraguay wirksam geworden.
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