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Artikel 22 Konsularkonvention (Estland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.7.1929

Artikel 22

Artikel XXII. Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert und die Ratifikationen werden sobald als möglich in Tallinn ausgetauscht werden. Es wird einen Monat nach dem Tage des Austausches der Ratifikationen in Kraft treten.

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