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§ 4 Herkunfts- und Gattungsbezeichnungen für Schaumweine und für gebrannte geistige Getränke
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30.12.1922 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Klagslegitimation