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Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen
Kurztitel
Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen
Kundmachungsorgan
StGBl. Nr. 435/1920
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
17.07.1931
Unterzeichnungsdatum
09.09.1886
Index
29/06 Urheberrecht
Langtitel
Beilage B. Schlußprotokoll Nr. 1 bis 4 zum Berner Übereinkommen vom 9. September 1886.
StF: StGBl. Nr. 435/1920
Präambel/Promulgationsklausel
Im Begriffe, zur Vollziehung des unter dem heutigen Datum abgeschlossenen Übereinkommens zu schreiten, haben die unterzeichneten Bevollmächtigten das Nachstehende erklärt und verabredet:
Anmerkung
Das Schlußprotokoll ist gegenüber keinem Staat mehr unmittelbar anwendbar. Aufgrund der Vorbehalte, die Thailand bei seinem Beitritt zur RBÜ (BF) erklärt hat (BGBl. Nr. 262/1931), wendet dieser Staat die Z. 2 und 4 des Schlußprotokolls noch an.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Gesetzesnummer
10001749
Dokumentnummer
NOR11001771
alte Dokumentnummer
N2192025686S
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