Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 42.
Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021
Gesetzesnummer
10001736
Dokumentnummer
NOR40236914
Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 42.
Gegen den Anfechtungsanspruch kann eine Forderung an den Schuldner nicht aufgerechnet werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021
Gesetzesnummer
10001736
Dokumentnummer
NOR40236914