§ 27.
Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für die Stellvertreter der Geschäftsführer.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für die Stellvertreter der Geschäftsführer.
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