Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 1 Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, Verteidiger – Amtskleid
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.3.1919 bis 30.06.1930 (BGBl. Nr. 74/1930)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
RGBl. Nr. 187/1897
Talar