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§ 3 Beeidigung der Mitglieder von Börsen-Schiedsgerichten zur Entscheidung über Streitigkeiten aus Warengeschäften
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12.5.1903 bis 30.06.2013 (RGBl. Nr. 71/1903)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
RGBl. Nr. 112/1897