Fälligkeit der Provision
§ 409.
Der Spediteur hat die Provision zu fordern, wenn das Gut dem Frachtführer oder dem Verfrachter zur Beförderung übergeben ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Fälligkeit der Provision
§ 409.
Der Spediteur hat die Provision zu fordern, wenn das Gut dem Frachtführer oder dem Verfrachter zur Beförderung übergeben ist.
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