Unzulässige Verwendung fremder Namen
§ 20.
In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2022
Gesetzesnummer
10001702
Dokumentnummer
NOR40069792
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