Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
§ 465.
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
- 1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 25 Euro,
- 2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 25 Euro und
- 3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 25 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
10001700
Dokumentnummer
NOR40256424
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