Ansprüche des Anfechtungsgegners
§ 449.
Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder wegen einer infolge der Anfechtung wieder auflebenden Forderung kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021
Gesetzesnummer
10001700
Dokumentnummer
NOR40233979
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)