früher § 200a
Zahlungsvereinbarung
§ 157.
Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a ist bis zum Beginn der Versteigerung möglich.
früher § 200a
Schlagworte
Ratenvereinbarung, Stundung
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021
Gesetzesnummer
10001700
Dokumentnummer
NOR40233731
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